Schnupperlehre

Im 8. und 9. Schuljahr können die Jugendlichen Schnupperlehren absolvieren. Diese finden in der Regel während der unterrichtsfreien Zeit statt. Ist dies nicht möglich, sind Gesuche spätestens eine Woche vor Beginn der Schnupperlehre bei der Klassenlehrperson einzureichen.

Dispensationsgesuch für Schnupperlehre während der Schulzeit

Beurteilung Schnupperlehre